Stadt Wilhelmshaven

84. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973 –Schleusenstraße / ehemalige Minenlagerhäuser und Bebauungsplan Nr. 152 (vorhabenbezogen) / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 24 (VEP 024) - Schleusenstraße / ehemalige Minenlagerhäuser

 

Rechtskraft von Bauleitplänen der Stadt Wilhelmshaven

 

84. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973 –Schleusenstraße / ehemalige Minenlagerhäuser

Mit Verfügung vom 10.10.2022 (Az.: 21101-05000/22) hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die 84. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973 der Stadt Wilhelmshaven genehmigt, die mit dieser Bekanntmachung wirksam wird.

  • 84. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973
  • Begründung
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Verfügung

 

Bebauungsplan Nr. 152 (vorhabenbezogen) / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 24 (VEP 024) - Schleusenstraße / ehemalige Minenlagerhäuser -

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 13.07.2022 den o.g. Bebauungsplan mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) in der Fassung vom 07.6.2022 als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich.

  • Bebauungsplan Nr. 152 (vorhabenbezogen) / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 24 (VEP 024)
  • Begründung
  • Zusammenfassende Erklärung

 

Die o.g. Bauleitpläne einschließlich Begründungen (mit Umweltberichten) können im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.19, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans Auskunft verlangen.

Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen ins Internet eingestellt und sind über diese Internetseite oder über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Neufassung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilhelmshaven gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

 Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften ( Verordnungen, Erlasse, Normen und DIN-Vorschriften usw. ) können bei der Stadt Wilhelmshaven, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung in der 7. Etage, Rathausplatz 9, eingesehen werden.

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