Stadt Wilhelmshaven

Bebauungsplan Nr. 224 (vorhabenbezogen) Vorhaben- und Erschließungsplans 032 (VEP 032) –Graudenzer Straße / Nahversorgung–

Rechtskraft von Bauleitplänen der Stadt Wilhelmshaven

Bebauungsplan Nr. 224 (vorhabenbezogen) Vorhaben- und Erschließungsplans 032 (VEP 032) –Graudenzer Straße / Nahversorgung–

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 den Bebauungsplan Nr. 224 (vorhabenbezogen) Vorhaben- und Erschließungsplans 032 (VEP 032) –Graudenzer Straße / Nahversorgung- mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) in der Fassung vom 16.11.2021 als Satzung beschlossen

Der o. g. Bebauungsplan einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) kann im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.17, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft verlangen.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Einsichtnahme unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte einzuhalten: Auskünfte erteilt Frau Dirks telefonisch unter 04421/16-2630 oder per E-Mail: britta.dirks@wilhelmshaven.de. Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen ins Internet eingestellt und sind über https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/ oder über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 224 (vorhabenbezogen) Vorhaben- und Erschließungsplans 032 (VEP 032) –Graudenzer Straße / Nahversorgung rechtsverbindlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. 

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften ( Verordnungen, Erlasse, Normen und DIN-Vorschriften usw. ) können bei der Stadt Wilhelmshaven, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung in der 7. Etage, Rathausplatz 9, eingesehen werden.

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