Stadt Wilhelmshaven

77. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973 -Konverter westlich Coldewei-

Rechtskraft von Bauleitplänen der Stadt Wilhelmshaven

77. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973 -Konverter westlich Coldewei-

Mit Verfügung vom 14.05.2021 (Az.: ARL WE 21-21101-05000/77) hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973 der Stadt Wilhelmshaven genehmigt.

Die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973 einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) kann im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Rathausplatz 9, Zimmer 7.19, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung Auskunft verlangen.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Einsichtnahme unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte einzuhalten: Auskünfte erteilt Herr Büttler telefonisch unter 04421/16-2742 oder per E-Mail: andreas.buettler@wilhelmshaven.de

Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen ins Internet eingestellt und sind über www.wilhelmshaven.de/Bauleitplanung oder über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973 wirksam.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Neufassung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilhelmshaven gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.

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