Bebauungsplan Nr. 8, 6. Änderung - Hauptstraßenkreuzung Göker-/Bismarckstraße
Rechtskraft von Bauleitplänen der Stadt Wilhelmshaven
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 die 6. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 8 – HAUPTSTRASSENKREUZUNG GÖKER-/ BISMARCKSTRASSE – mit Örtlicher Bauvorschrift, aufgestellt im beschleunigten Verfahren gem. §13a Bauge-setzbuch (BauGB), mit Begründung in der Fassung vom 19.08.2021 als Satzung beschlossen.
Mit Bekanntmachung in der Wilhelmshavener Zeitung vom 24. April 2021 wird der o. g. Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Der o. g. Bebauungsplan einschließlich Begründung kann im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven , Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
- Bebauungsplan Nr. 008, 6. Änderung mit Örtlicher Bauvorschrift
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 008, 6. Änderung
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Einsichtnahme unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte einzuhalten: Auskünfte erteilt Herr Büttler telefonisch unter 04421/16-2742 oder per E-Mail: andreas.buettler@wilhelmshaven.de
Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen ins Internet eingestellt und sind über
www.wilhelmshaven.de/Buergerservice/Bauleitplanung oder über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, Normen und DIN-Vorschriften usw.) können bei der Stadt Wilhelmshaven, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung in der 7. Etage, Rathausplatz 9, eingesehen werden.