Stadt Wilhelmshaven

21. Dezember 2017

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 23. Dezember 2017

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 15.11.2017 aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, die Aufstellung folgender Bauleitplanung beschlossen:

1. 79. Änderung des Flächennutzungsplanes von 1973 -Sonderbaufläche Voslapp Süd / Östlich Flutstraße / Arthur-Grunewald-Straße- und

2. Bebauungsplan Nr. 97 (vorhabenbezogen) / Vorhaben und Erschließungsplan Nr. 23 (VEP 023) -Östlich Flutstraße / Arthur-Grunewald-Straße-

Geltungsbereich:

Der identische Geltungsbereich der o.g. Bauleitplanung befindet sich im südlichen Bereich des Stadtteils Voslapp im Kreuzungsbereich der Flut- und der Arthur-Grunewald-Straße.

Ziel und Zweck der Planung:

Die Planung beabsichtigt den Neubau eines bestehenden Lebensmitteldiscountmarktes im Bereich der östlichen Flutstraße. Das bestehende Planungsrecht bietet keine Genehmigungsgrundlage; daher ist die Aufstellung der o.g. Bauleitplanung erforderlich.

Neben der Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechten Bodennutzung, einer menschenwürdigen Umwelt sowie dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, hat sich die Stadt für diesen Bebauungsplan folgende besondere Ziele gesetzt:

•   Beordnung von Flächen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung gem. §1 Abs.3 BauGB

•   Sicherung des Standortes als Sondergebiet „Einzelhandel“ unter Anpassung des zulässigen Nutzungsspektrums an die Ziele des Einzelhandelskonzeptes

•   Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche und Sicherung des vorhandenen Baumbestandes entlang der Arthur-Grunewald-Straße

•   Gewährleistung einer ausreichenden Versorgungssituation in den nördlichen Stadtteilen

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 14-tägigen Bür­gersprechstunde durchgeführt, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Auskünfte erteilt Herr Klebba, Zimmer 7.15 im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven in der Zeit vom

02.01. bis einschließlich 16.01.2018,

Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr (außer Freitag) sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten unter der Rufnummer 16-2628.

Wagner
Oberbürgermeister

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