Stadt Wilhelmshaven

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung/ Teilbaugenehmigung/ eines Bauvorbescheides gem. § 71 i.V.m. § 73 NBauO

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils maximal drei Jahre verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Dies gilt auch für eine Teilbaugenehmigung oder einen Bauvorbescheid.

Antrag

Voraussetzungen

  • Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung, eine gültige Teilbaugenehmigung oder ein gültiger Bauvorbescheid vor.
  • Die Antragsfrist wird eingehalten.
  • Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.

Welche Gebühren fallen an?

Die Verlängerung der Geltungsdauer des Bescheides ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenverordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung und eines Bauvorbescheides gelten folgende Fristen:

  • Antrag auf Verlängerung während der Geltungsdauer des Bescheides
  • Verlängerung der Geltungsdauer um jeweils bis zu 3 Jahre möglich

Rechtsgrundlagen

  • Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
  • Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)

Übersichtsplan der Zuständigkeiten:

Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpersonen finden Sie in der nachfolgenden tabellarischen Übersicht.

Stadt Wilhelmshaven

Bauordnungsamt

Rathausplatz 9
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 0
Fax 0 44 21 / 16 - 26 18

Technisches Rathaus

Sprechzeiten:

  • Montags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15:30 Uhr
  • Termine außerhalb der genannten Zeiten können im Einzelfall telefonisch vereinbart werden.

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