Stadt Wilhelmshaven

Teilbaugenehmigung gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 NBauO

Wenn Sie einen Bauantrag eingereicht haben und schon vor der Erteilung der Baugenehmigung mit der Baugrube, einzelnen Bauteilen oder Bauabschnitten beginnen möchten, benötigen Sie eine Teilbaugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung. Im Antrag geben Sie an, für welche Teile der baulichen Anlage Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung beginnen möchten.

Antrag

Voraussetzungen

Eine Teilbaugenehmigung kann von der unteren Bauaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn:

  • der zugrunde liegende Bauantrag in Bezug auf die zur Teilbaugenehmigung beantragten Baumaßnahmen vollständig ist und
  • nach dem Stand der Prüfung des Bauantrags gegen die Teilausführung keine Bedenken bestehen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Im Teilbaugenehmigungsverfahren gibt es keine Antragsfrist und Genehmigungsfrist.

Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Innerhalb der Geltungsdauer ist die Verlängerung des Antrags um jeweils höchstens drei Jahre möglich.

Rechtsgrundlagen

  • Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
  • Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)

Übersichtsplan der Zuständigkeiten:

Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpersonen finden Sie in der nachfolgenden tabellarischen Übersicht.

Stadt Wilhelmshaven

Bauordnungsamt

Rathausplatz 9
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 0
Fax 0 44 21 / 16 - 26 18

Technisches Rathaus

Sprechzeiten:

  • Montags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15:30 Uhr
  • Termine außerhalb der genannten Zeiten können im Einzelfall telefonisch vereinbart werden.

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