Stadt Wilhelmshaven

Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 NBauO

Nach § 59 Abs. 1 NBauO bedürfen die Errichtung, die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen grundsätzlich einer Baugenehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Antrag

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen genau benötigt werden, hängt von der Antragsart und dem Bauvorhaben ab. Je nach Baumaßnahme und Verfahrensart müssen Sie alle Zeichnungen, Berechnungen, Nachweise oder Beschreibungen einreichen, die für die Beurteilung notwendig sind.

Geregelt ist das in der Verordnung über Bauvorlagen und die Einrichtung von automatisierten Abrufverfahren für Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden (BauVorlVO).

Mindestens einzureichen sind:

  • Antragsformular nach §63 oder §64 NBauO
    • Amtlicher Lageplan
    • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Pkw-Stellplätze u.a.)
    • Berechnungen (GRZ, GFZ, umbauter Raum, Wohnfläche, Nutzflächen, Brutto-Rohbaukosten, Anzahl der notwendigen Pkw-Stellplätze u.a.)
    • Baubeschreibung (Angaben zu Art der Nutzung des Gebäudes, Materialien, bestehenden und geplanten Brandschutzqualitäten, Gebäudeklasse, Höhe des Gebäudes etc.)
    • Erhebungsbogen über Bautätigkeit

Zusätzlich einzureichen sind je nach Baumaßnahme und Verfahrensart beispielsweise:

  • Brandschutznachweis
  • Standsicherheitsnachweis
  • Betriebsbeschreibung (bei gewerblicher Nutzung)
  • Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
  • Lärmschutznachweis
  • Naturschutzfachlicher Nachweis
  • etc.

Gegebenenfalls darf die Bauaufsichtsbehörde auch ein Modell verlangen, wenn dies zur Beurteilung des Bauvorhabens notwendig sein sollte.

Wichtig: Die PDF-Dateien müssen in den elektronischen Verfahren entsprechend der Vorgaben in der Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) bezeichnet werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.


Geltungsdauer: 3 Jahre
ab dem Tag der Erteilung

Rechtsgrundlagen

  • Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
  • Niedersächsische Verordnung über Bauvorlagen und die Einrichtung von automatisierten Abrufverfahren für Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden (NBauVorlVO)
  • Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)

Übersichtsplan der Zuständigkeiten:

Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpersonen finden Sie in der nachfolgenden tabellarischen Übersicht.

Stadt Wilhelmshaven

Bauordnungsamt

Rathausplatz 9
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 0
Fax 0 44 21 / 16 - 26 18

Technisches Rathaus

Sprechzeiten:

  • Montags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15:30 Uhr
  • Termine außerhalb der genannten Zeiten können im Einzelfall telefonisch vereinbart werden.

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