Stadt Wilhelmshaven

Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 NBauO

Für die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) gelten u. a. auch die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).
Mit Ausnahme von Hochhäusern oder eines nicht im Anhang zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genannten Teiles einer baulichen Anlage bedarf der Abbruch oder die Beseitigung einer baulichen Anlagen keiner Anzeige. Hochhäuser oder ein nicht im Anhang zur NBauO genannter Teil einer baulichen Anlage sind nach § 60 Abs. 3 NBauO der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Unabhängig davon ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude seitens des Bauherrn/der Bauherrin zu prüfen, wenn diese aneinandergebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.

Antrag

Verfahrensablauf

Der Anzeige ist die Bestätigung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners nach § 65 Abs. 4 NBauO beizufügen über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann.

Voraussetzungen

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, z. B. nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine Abbruchanzeige müssen Sie einreichen:

  • einen einfachen Lageplan mit Kennzeichnung des vorgesehenen Abbruchs
  • eine Bestätigung durch einen Tragwerksplaner

Welche Gebühren fallen an?

Die Bestätigung der Abbruchanzeige ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie erhalten als Bauherrin oder Bauherr eine Bestätigung über die vollständige Abbruchanzeige. Haben Sie diese Bestätigung erhalten, dürfen Sie jedoch erst nach Ablauf eines Monats mit den Abbrucharbeiten beginnen.

Rechtsgrundlagen

  • Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
  • Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)

Übersichtsplan der Zuständigkeiten:

Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpersonen finden Sie in der nachfolgenden tabellarischen Übersicht.

Stadt Wilhelmshaven

Bauordnungsamt

Rathausplatz 9
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 0
Fax 0 44 21 / 16 - 26 18

Technisches Rathaus

Sprechzeiten:

  • Montags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15:30 Uhr
  • Termine außerhalb der genannten Zeiten können im Einzelfall telefonisch vereinbart werden.

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