Stadt Wilhelmshaven

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Um eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I zu bekommen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren den Fahrzeugbrief
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / Fahrzeughalters
  • Verlusterklärung der eingetragenen Fahrzeughalterin / des eingetragenen Fahrzeughalters
    • Ausnahme: Es liegt ein schriftlicher und unterschriebener Kaufvertrag vor, aus dem hervorgeht, dass dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die
      Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) beim Kauf des Fahrzeugs übergeben
      wurden. In diesem Fall kann die Verlusterklärung auch vom Käufer des Fahrzeugs
      abgegeben werden
  • bei Erledigung durch Dritte zusätzlich eine formlose Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • gültigen Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • Bei Diebstahl: Nachweis über Anzeige bei der Polizei

Die Ausstellung der ZB I  kostet 11,40 €.

 

Bei Verlust eines alten Fahrzeugscheines muss auch der Fahrzeugbrief neu, als Zulassungsbescheinigung Teil II, ausgestellt werden. Betroffen hiervon sind Fahrzeugbriefe, die in der Zeit bis zum 30.09.2005 ausgefertigt worden sind.

Die Gesetzesgrundlage hierfür ist § 79 Absatz 5 Nr. 2 FZV.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.

Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
  • die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug


Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.

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