Stadt Wilhelmshaven

97. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.02.2026, Teilbereiche II und III– Anlagen zur Wasserstoffherstellung und Energiespeicherung im südlichen Kavernenfeld Rüstringen

Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe im Internet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 22.04.2026 die 97. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.02.2026, Teilbereiche II und III– Anlagen zur Wasserstoffherstellung und Energiespeicherung im südlichen Kavernenfeld Rüstringen - als Entwurf beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 97. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereiche II und III – Anlagen zur Wasserstoffherstellung und Energiespeicherung im südlichen Kavernenfeld Rüstringen befindet sich im westlichen Stadtgebiet, im südlichen Kavernengelände Rüstringen, nördlich der Bundesautobahn A29 und benachbart zum Umspannwerk Fedderwarden und des Konverterstandorts von NeuConnect
Geltungsbereich:

Ziel und Zweck der Planung:
Zweck der 97. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereiche II und III – Anlagen zur Wasserstoffherstellung und Energiespeicherung im südlichen Kavernenfeld Rüstringen- ist, diese Fachplanungen in den Flächennutzungsplan der Stadt Wilhelmshaven zu integrieren. Als vorbereitende Bauleitplanung ist sie den kommenden Verfahren der Elektrolyse- sowie Großbatteriespeicheranlagen voranzustellen.

  • Entwicklung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Elektrolyseanlage" (Teilbereich II) bzw. „Großbatteriespeicher) (Teilbereich III)
  • Förderung des Klimaschutzes

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern.

Neben dem Entwurf des Plans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Schutzgütern i. S. des §1 (6) Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Stellungnahmen enthalten:

Neun Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug betreffend folgende Themen: Klimaschutz, Biotope, Landschaftsbild, Artenschutz, Boden, Immissionsschutz, Abwasser, Kampfmittel, Archäologische Bodendenkmale und Gewässer II. Ordnung

1 Konzept zur Bewertung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen im Umweltbericht betreffend folgende Themen mit Umweltbezug: Biotoptypen, Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien

Der Entwurf der 97. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereiche II und III mit Begründung sowie der dazugehörigen Unterlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können vom 27.04.2026 bis zum 29.05.2026 unter https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/ eingesehen werden.

Daneben können sämtliche o.g. Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Wilhelmshaven in dem o.g. Zeitraum im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Zimmer 7.14 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr und freitags bis 13:30 Uhr) eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind elektronisch zu übermitteln (bauleitplanverfahren@wilhelmshaven.de). Bei Bedarf ist auch ein anderer Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Fristgemäß abgegebene Stellungnahmen werden im Anschluss geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 (3) Satz 1 Halbsatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und werden mit den o.g. Unterlagen veröffentlicht.

F097_Entwurf der Flächennutzungsplanänderung
F097_Entwurf der Begründung
F097_Umweltrelevante Stellungnahmen

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