Stadt Wilhelmshaven

Bebauungsplan Nr. 1, 5. Änderung - SCHELLING- / FREILIGRATHSTRASSE

Rechtskraft von Bauleitplänen der Stadt Wilhelmshaven

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 28.08.2019 die 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 1 –Schelling-/ Freiligrathstraße–, aufgestellt im vereinfachten Verfahren gem. §13 Baugesetzbuch (BauGB), mit Begründung in der Fassung vom 01.08.2019 als Satzung beschlossen. Dieser Satzungsbeschluss erging unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlussfassung, wenn während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen eingehen, die im Rahmen der Abwägung behandelt werden müssen. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 10.09.2019 bis einschl. 10.10.2019. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen. Insofern ist ein erneuter Satzungsbeschluss nicht mehr erforderlich.

Mit Bekanntmachung in der Wilhelmshavener Zeitung vom 19.10.2019 wird der o. g. Bebauungsplan rechtsverbindlich.

Der o. g. Bebauungsplan einschließlich Begründung kann im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven , Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen ins Internet eingestellt und sind über www.wilhelmshaven.de/Bauleitplanung oder über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste zugänglich.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften ( Verordnungen, Erlasse, Normen und DIN-Vorschriften usw. ) können bei der Stadt Wilhelmshaven, im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung in der 7. Etage, Rathausplatz 9, eingesehen werden.

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