Stadt Wilhelmshaven

27. Dezember 2016

Vorsicht vor Feuerwerkskörpern

Silvester steht vor der Tür. Aus diesem Anlass weist der Fachbereich Bürgerangelegenheiten/ Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Wilhelmshaven auf Folgendes hin: Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie II ist in diesem Jahr in der Zeit von Donnerstag, 29., bis Samstag, 31. Dezember, erlaubt, das Abbrennen am 31. Dezember und am 1. Januar. Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Das Aufbewahren bzw. das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper durch Personen unter 18 Jahren ist ebenfalls verboten; außerdem das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Der Umgang mit Feuerwerkskörpern kann bei falschem Gebrauch sehr gefährlich sein. Immer wieder kommt es zu Unfällen mit schweren Verletzungen. Auf jeden Fall sollte vorher genau die Gebrauchsanweisung durchgelesen und entsprechend verfahren werden. Der Fachbereich Bürgerangelegenheiten / Öffentliche Sicherheit und Ordnung wird Kontrollen im gesamten Stadtgebiet hinsichtlich der Lagerung, des Verkaufs und der Handhabung durchführen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
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