Stadt Wilhelmshaven

23. September 2016

Kommunalaufsicht weist Beschwerde zurück

Das niedersächsische Innenministerium hat als zuständige Kommunalaufsicht die Beschwerde der BASU zurückgewiesen, Oberbürgermeister Andreas Wagner habe in seiner Funktion als Gemeindewahlleiter gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Vielmehr stellt das Ministerium in seiner schriftlichen Begründung fest, dass die kritisierte Äußerung, die Wagner auf Facebook gepostet hatte, um eine private Äußerung ohne den Charakter einer Wertung als Oberbürgermeister oder Wahlleiter sei.
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