Stadt Wilhelmshaven

13. Oktober 2015

Neues Bundesmeldegesetz

Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven weist darauf hin, dass am 01. November 2015 das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft tritt. Dieses regelt auch neu die Mitwirkungspflichten für Wohnungsgeber beim Ein- und Auszug einer meldepflichtigen Person. Der § 19 BMG regelt dabei die Mitwirkungspflichten des Wohnungsgebers, also desjenigen, der sein Wohneigentum an andere Personen vermietet oder untervermieten lässt. Nach der neuen Vorschrift hat er oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Die Ausstellung einer „Wohnungsgeberbestätigung“ hat innerhalb von zwei Wochen  nach Einzug oder Auszug der Person, an die vermietet oder untervermietet werden soll bzw. wurde zu erfolgen. Die vom Vermieter auszuhändigende Bescheinigung muss folgende Daten enthalten:1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers 2. Art des melderechtlichen Vorgangs mit Einzugs- u. Auszugsdatum, 3. Anschrift der vermieteten Wohnung 4. Namen der meldepflichtigen Person (Mieter) Ein Muster für eine solche Bestätigung kann auf der Internetseite der Stadt Wilhelmshaven unter Bürgeramt/Anmeldungen www.wilhelmshaven.de/behoerden_dienstleister/5796.htm heruntergeladen werden.  
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