20. Dezember 2013
Vorsicht vor Feuerwerkskörpern
Der Fachbereich Bürgerangelegenheiten/ Öffentliche Sicherheit und Ordnung weist auf folgendes hin:Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie II ist in diesem Jahr in der Zeit von Samstag, 28. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember, erlaubt, das Abbrennen am 31.12.2013 und am 01.01.2014. Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Das Aufbewahren bzw. das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper durch Personen unter 18 Jahren ist ebenfalls verboten; außerdem das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.Der Umgang mit Feuerwerkskörpern kann bei falschem Gebrauch sehr gefährlich sein. Immer wieder kommt es zu Unfällen mit schweren Verletzungen. Auf jeden Fall sollte vorher genau die Gebrauchsanweisung durchgelesen und entsprechend verfahren werden. Der Fachbereich Bürgerangelegenheiten / Öffentliche Sicherheit und Ordnung wird wieder Kontrollen im gesamten Stadtgebiet hinsichtlich der Lagerung, des Verkaufs und der Handhabung durchführen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.