19. September 2012
Lieferverkehr in der Fußgängerzone bis 11 Uhr zulässig
Es hat in den letzten Tagen zum Lieferverkehr in der Fußgängerzone Fragen gegeben, weil die Beschilderung zum Teil veraltet ist. Die Stadt weist daher vorsorglich darauf hin, dass nach wie vor die Regelung gilt, dass der Lieferverkehr in der Zeit von 19 bis 11 Uhr gestattet ist. Allerdings gilt nach wie vor die Einbahnstraßenregelung für die Marktstraße in westlicher Richtung zur Vermeidung von Kollisionen. Die veralteten beziehungsweise die fehlenden Schilder werden unverzüglich ersetzt. Die Regelung ist mit dem Cityverein abgestimmt. Sollten in diesen Zusammenhang Bußgeldbescheide ausgestellt worden sein, werden diese zurückgenommen.