Stadt Wilhelmshaven

27. Januar 2012

Hunde sind an der Leine zu führen

Wegen der sich häufenden Beschwerden und diversen Zwischenfälle bittet das Präventionsbüro der Stadt Wilhelmshaven die Hundehalter unbedingt die "Satzung über die Benutzung von öffentlichen Anlagen der Stadt Wilhelmshaven" zu beachten. Dort ist geregelt, dass Hunde an der Leine zu führen sind sowie Verunreinigungen durch Hundekot eigener oder mitgeführter Hunde durch den Hundeführer zu entfernen sind. Die Entsorgung kann in verschlossenen Verpackungen wie z.B. Plastikbeuteln in den aufgestellten Papierkörben erfolgen. Die Stadt weist ferner darauf hin, dass die Einhaltung dieser Vorschrift durch die Ordnungsbehörden verstärkt kontrolliert wird.
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