Stadt Wilhelmshaven

14. April 2011

Osterfeuer nur als Brauchtumsfeuer

Anmeldung noch bis zum 19. April 2011 möglich

Der Fachbereich Bürgerangelegenheiten / Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Wilhelmshaven erinnert daran, dass seit September 2009 die sogenannten Brenntage, an denen jedermann seinen Strauch- und Baumschnitt verbrennen durfte, abgeschafft worden sind. Einer dieser Brenntage fand am Ostersamstag statt.Für viele Menschen gehört jedoch zu einem gelungenen Osterfest auch ein Osterfeuer. Osterfeuer stellen aber keinen Ersatz für die Brenntage dar, sondern sind nur aus Gründen der Brauchtumspflege zulässig. Prinzipiell ist gegen diesen Brauch nichts einzuwenden, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. So sind Osterfeuer grundsätzlich so zu gestalten und abzubrennen, dass die Nachbarschaft nicht unzumutbar belästigt wird. Es darf also nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz oder von Blättern befreiter Baum- oder Strauchschnitt verbrannt werden, und das Holz sollte möglichst trocken sein. Beschichtetes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz und andere Materialien haben im Osterfeuer nichts zu suchen. Brauchtumsfeuer dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden. Denn Feuer, die nicht aus Gründen der Brauchtumspflege sondern lediglich zum Verbrennen von zum Beispiel Gartenabfällen entfacht werden, stellen rechtlich betrachtet eine unerlaubte Abfallbeseitigung dar. Ein Brauchtumsfeuer liegt dagegen nach der Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn es von ortsansässigen Vereinen, Organisationen oder Kirchen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Diese Einschränkung gilt nicht für Osterfeuer, die von Landwirten abgebrannt werden, wenn das Feuer auf dem eigenen Gelände durchgeführt wird und ausschließlich eigener Strauch- und Baumschnitt verbrannt wird.Das umsichtige und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers schließt auch eine sorgfältige Standortwahl mit ein, durch die verhindert wird, dass durch die Flammen oder Funkenflug ungewollte Brände entstehen. Es sind daher bestimmte Sicherheitsabstände einzuhalten. Bei Osterfeuern mit einer Größe von mehr als 100 Kubikmetern muss zudem geprüft werden, ob gegebenenfalls eine kostenpflichtige Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr zu stellen ist. Da sich in den aufgeschichteten Holzstapeln immer wieder kleine Tiere wie zum Beispiel Igel verstecken, ist das Feuerholz zudem erst kurz vor dem Anzünden zusammenzutragen oder noch einmal komplett umzuschichten, um die Tiere vor dem Flammentod zu bewahren.Da es keine Brenntage mehr gibt, ist das gesammelte Brennmaterial für den Fall, dass es am Ostersamstag nicht abgebrannt werden konnte, einer legalen Abfallbeseitigung zuzuführen. Einen Ersatzbrenntag gibt es nicht!Wer sein Osterfeuer noch nicht angemeldet hat, hat letztmalig bis zum 19. April die Chance dies schriftlich beim Fachbereich Bürgerangelegenheiten / Öffentliche Sicherheit und Ordnung anzumelden. Dabei müssen der Veranstalter, eine verantwortliche Person sowie der Ort und die Größe des Osterfeuers angegeben werden. Merkblatt
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