Stadt Wilhelmshaven

Fahrerlaubnis: Eintragung - von Punkten in das Fahreignungsregister

Ab dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten
  • 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten
  • 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung werden wie folgt umgerechnet:

  • 0 Punkte = 0 Punkte
  • 1-3 Punkte = 1 Punkt
  • 4-5 Punkte = 2 Punkte
  • 6-7 Punkte = 3 Punkte
  • 8-10 Punkte = 4 Punkte
  • 11-13 Punkte = 5 Punkte
  • 14-15 Punkte = 6 Punkte
  • 16-17 Punkte = 7 Punkte
  • 18 und mehr Punkte = 8 Punkte

Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern bzw. Halterinnen und Haltern ausgehen, hat die zuständige Stelle entsprechende Maßnahmen nach dem Punktsystem zu ergreifen.

Verfahrensablauf

Das Verfahren richtet sich nach Ihrem Punktestand.

  • Bei einem Punktestand von 1 bis 3 erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme.
  • Bei einem Punktestand von 4 bis 5 erfolgen die Ermahnung und ein Hinweis auf ein Fahreignungsseminar, um das Verkehrsverhalten zu verbessern. Wer ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch gemäß § 4 Absatz 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) 1 Punkt abbauen.
  • Bei einem Punktestand von 6 bis 7 erfolgt eine Verwarnung.
  • Bei einem Punktestand von 8 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Informationen zum Abbau von Punkten enthält die Leistung „Abbau von Punkten im Fahreignungsregister".

Voraussetzungen

  • Eintragung im Fahreignungsregister bei Verstoß nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog
  • Informationserteilung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Welche Gebühren fallen an?

Ermahnung bzw. Verwarnung nach dem Fahreignungsregister
Bearbeitungsgebühr: 21,35 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis auf Grund des Punktestands im Fahreignungsregister darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder hergestellt ist, wird in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Im Fahreignungsregister werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer registriert. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und die betroffenen Personen selbst.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Führerscheinstelle

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 85

RATRiUM (ehemals City-Haus)
3. Etage

Sprechzeiten:
Die Führerscheinstelle der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an
. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

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