Stadt Wilhelmshaven

Erschließungsbestätigung

Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.

Rechtsgrundlage

Technische Betriebe Wilhelmshaven (TBW)

Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 45 00

Gebäude A, C

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