Stadt Wilhelmshaven

Befahrerlaubnis für Landschaftsschutzgebiete: Erteilung

Wenn eine Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Stelle zu erteilen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Naturschutz, Wald und Umweltverträglichkeit

Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven

Gebäude B

Sprechzeiten: nach Vereinbarung

powered by webEdition CMS