Stadt Wilhelmshaven

Werbeanlagen

Genehmigung

Werbeanlagen sind alle örtlich gebundenen Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und von allgemein zugänglichen Verkehrs- und Grünflächen aus sichtbar sind (§ 50 der Nds. Bauordnung – NBauO-).
Ab einer Ansichtsfläche von 1,00 m² sind Werbeanlagen grundsätzlich genehmigungsbedürftig durch die Bauaufsichtsbehörde.
Der Bauantrag ist über eine bauvorlageberechtigte Person oder eine Fachkraft/Werbefirma digital beim Bauordnungsamt einzureichen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung eines Bauantrages für Werbeanlagen werden die reinen Verwaltungskosten auf Grundlage der Nds. Baugebührenordnung in der zu dem Zeitpunkt aktuellsten Fassung berechnet.
Weitere Gebühren z.B. von Fachbehörden können standortbezogen dazu kommen.

Wird eine genehmigungsbedürftige Werbeanlage ohne die dafür erforderliche Baugenehmigung errichtet, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Bauantrag ist rechtzeitig vor Errichtung der Werbeanlage zu stellen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Auch die Änderung einer Werbeanlage ist eine genehmigungsbedürftige Baumaßnahme.

Verfahrensfreie Werbeanlagen gemäß Ziffer 10 des Anhangs zum § 60 Abs.1 NBauO
müssen die Anforderungen des öffentlichen Baurechts ebenso wie genehmigungsbedürftige Werbeanlagen erfüllen (§ 59 NBauO). Auf die Eigenverantwortung der Bauherrin/des Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/des Entwurfsverfassers wird hingewiesen (§§ 52 und 53 NBauO).

Die Nds. Bauordnung gilt im Übrigen nicht für Werbemittel, die an den für diesen Zweck genehmigten Säulen, Tafeln oder Flächen angebracht werden.

Stadt Wilhelmshaven

Bauordnungsamt
Bauaufsicht und Denkmalschutz

Rathausplatz 9
26382 Wilhelmshaven

Tel. sh. Straßenverzeichnis mit Zuständigkeiten

Technisches Rathaus

Sprechzeiten: Sprechzeiten:

Montags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15:30 Uhr
Termine außerhalb der genannten Zeiten können im Einzelfall telefonisch vereinbart werden.

Inga Neugebauer

Tel. 04421 16-2639
Fax 04421 16-41-2639

1. OG, Zi. 1.16

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