Public Viewing zur Fußball-WM: Lärmschutzausnahmen per Antrag möglich
Wenn am 11. Juni 2026 die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer beginnt, zieht es viele gemeinsam vor den Fernseher. Für öffentliche Live-Übertragungen von WM-Spielen im Freien können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen von den geltenden Lärmschutzregelungen erteilt werden – und somit besteht die Möglichkeit, auch zu späterer Stunde beim Spiel noch lautstark mitzufiebern. Darauf weist die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Wilhelmshaven hin. Grundlage ist die vom Bund erlassene „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 (WM2026LärmSchV)".
Für Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien – beispielsweise auf Sportanlagen, Freiflächen von Gaststätten oder sonstigen Veranstaltungsflächen – kann die Stadt Wilhelmshaven auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen. Die Regelung gilt ausschließlich für öffentliche Fernsehübertragungen im Freien. Übertragungen innerhalb von Gaststätten sowie private Veranstaltungen sind hiervon nicht betroffen. Personen, die entsprechende Veranstaltungen planen, werden gebeten, ihren Antrag möglichst zeitnah per E-Mail animmissionsschutzbehoerde@wilhelmshaven.debei der Unteren Immissionsschutzbehörde einzureichen. Der Antrag sollte den Namen und die Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, die verantwortliche Ansprechperson vor Ort, den Veranstaltungsort, Datum und Uhrzeit der geplanten Übertragung(en) sowie die erwartete Besucherzahl enthalten. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt in der Regel 60 Euro.
Die Ausnahmegenehmigung ersetzt nicht gegebenenfalls erforderliche weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse, beispielsweise nach Bau-, Sondernutzungs- oder Veranstaltungsrecht.