Stadt Wilhelmshaven

26. März 2026

Minderjährigen wird Alkohol und Tabak verkauft

Können Minderjährige Alkohol und Zigaretten kaufen? Die Antwort dürfte eigentlich ziemlich eindeutig „Nein!" lauten – denn laut Jugendschutzgesetz dürfen Gaststätten, Kioske, Tankstellen und Co. Bier, Sekt und Wein nur an Über-16-Jährige, Spirituosen und Tabakwaren nur an Volljährige verkaufen. Auch E-Zigaretten und Vapes zählen als Tabakwaren und sind für Kinder und Jugendliche somit verboten. Doch nicht alle halten Gewerbetreibenden in Wilhelmshaven sich an den Jugendschutz, wie Jugendamt und Polizei bei ihren kürzlich durchgeführten Testkäufen feststellen mussten. Drei von acht Verkaufsstellen hatten den minderjährigen Testkäufern Waren verkauft, für die sie noch zu jung sind. „Dieses Ergebnis zeigt, dass auch weiterhin eine Sensibilisierung und die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes notwendig ist", fasst Jugendamtsleiter Jörg Ratzmann das ernüchternde Ergebnis zusammen und betont: „Wir weisen darauf hin, dass alle Gewerbe dem Jugendschutz verpflichtet sind."
Die Verkaufsstellen bzw. die Mitarbeitenden, die die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten haben, erwartet nun ein Bußgeld.

powered by webEdition CMS