Stadt Wilhelmshaven

12. Dezember 2025

Vorsicht vor Feuerwerkskörpern

Wichtige Hinweise für das Silvesterfeuerwerk: Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist in diesem Jahr in der Zeit von Montag, 29. Dezember, bis Mittwoch, 31. Dezember 2025, erlaubt. Das Abbrennen ist am Mittwoch, 31. Dezember 2025, und am Donnerstag, 1. Januar 2026, erlaubt – allerdings nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Das Aufbewahren bzw. das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper durch Personen unter 18 Jahren ist ebenfalls verboten. Der Umgang mit Feuerwerkskörpern kann bei falschem Gebrauch sehr gefährlich sein. Immer wieder kommt es zu Unfällen mit schweren Verletzungen. Allgemein gilt - auf jeden Fall sollte vorher genau die Gebrauchsanweisung durchgelesen und entsprechend verfahren werden.

Der Fachbereich Bürgerangelegenheiten/Öffentliche Sicherheit und Ordnung wird wieder Kontrollen im gesamten Stadtgebiet hinsichtlich der Lagerung, des Verkaufs und der Handhabung durchführen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

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