Stadt Wilhelmshaven

28. April 2025

Anmeldung zur Einschulung zum Schuljahr 2026/27

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden vom Schuljahr 2026/27 an schulpflichtig. Sie müssen also zum Besuch der Grundschule angemeldet werden. Die Schulanfänger*innen, die bisher keinen Brief zur Anmeldung erhalten haben, müssen sich in der Zeit vom 12. bis 16. Mai 2025 im Sekretariat der zuständigen Schule anmelden. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde und, soweit vorhanden, der Taufschein der Kinder vorzulegen.

Die Schulpflicht gilt für alle Kinder, die zwischen dem 2. Oktober 2019 und dem 1. Oktober 2020 geboren wurden. Einzuschulen sind außerdem alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Anzumelden sind auch diejenigen Kinder, bei denen aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Entwicklung eine Schulfähigkeit ausgeschlossen erscheint. Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Nähere Informationen erteilt die jeweilige Schulleitung.

Die Zugehörigkeiten der Straßen zu den Schulbezirken sowie die Kontaktdaten der Grundschulen stehen im Internet unter www.wilhelmshaven.de. Über den Schulbezirk der Grundschulen Altengroden, Stadtmitte und Wiesenhof hinaus können auch Schulanfänger*innen aus anderen Grundschulbezirken der Stadt Wilhelmshaven ohne Ausnahmegenehmigung zur Ganztagsbeschulung angemeldet werden.

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