Silvesterfeuerwerk: was erlaubt und was verboten ist
Wichtige Hinweise für das Silvesterfeuerwerk: Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist in der Zeit von Samstag, 28. Dezember 2024, bis Dienstag, 31. Dezember 2024, erlaubt. Abgebrannt werden dürfen die Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember 2024 und am 1. Januar 2025 – allerdings nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 weder kaufen, erhalten, aufbewahren noch abbrennen. Die Stadt Wilhelmshaven wird Kontrollen im gesamten Stadtgebiet hinsichtlich der Lagerung, des Verkaufs und der Handhabung durchführen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Sollte jemand eine Schreckschusswaffe als Abschussmöglichkeit für Feuerwerk außerhalb seines eigenen Grundstück nutzen wollen, ist dieses nur mit kleinem Waffenschein und einer Schießerlaubnis zulässig. Schießen ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, Führen einer Waffe ohne Erlaubnis sogar eine Straftat.
Generell gilt: Der Umgang mit Feuerwerkskörpern kann bei falschem Gebrauch sehr gefährlich sein. Immer wieder kommt es zu Unfällen mit schweren Verletzungen. Deswegen sollte vorher genau die Gebrauchsanweisung durchgelesen und entsprechend verfahren werden.