Orange Days 2024: Aufruf zur Beteiligung „Wilhelmshaven schaut nicht weg“
Gewalt gegen Frauen und Gewalt in Familien ist gesellschaftlich keinesfalls akzeptabel - aus diesem Grund soll in Wilhelmshaven anlässlich der Orange Days ein klares Zeichen unter dem Motto "Wilhelmshaven schaut nicht weg"" gesetzt werden. Politik, Stadtgesellschaft und Medien sind eingeladen, mit vielen Aktionen und Veranstaltungen ihre Stimme gegen Gewalt zu erheben, sich für ein gleichberechtigtes, partnerschaftliches Miteinander einzusetzen sowie Solidarität zu zeigen. Aktionen und Veranstaltungen können bis Montag, 30. September 2024, bei der städtischen Gleichstellungsbeauftragten Nicole Biela angemeldet werden. Hierfür steht ein entsprechender Vordruck auf www.wilhelmshaven.de bereit; alternativ kann dieser per E-Mail an nicole.biela@wilhelmshaven.de oder telefonisch unter 04421 162302 angefordert werden.
Schon jetzt stehen verschiedene Programmpunkte für die sogenannten Orange Days fest, die mit dem internationalen Tag „Nein gegen Gewalt an Frauen" starten und am „Tag der Menschenrechte" enden: Von Montag, 25. November 2024, bis Dienstag, 10. Dezember 2024, wird unter anderem die Wanderausstellung des Landeskriminalamtes „Herzschlag - Wenn aus Liebe Gewalt wird" gezeigt. Diese ist initiiert durch den Runden Tisch gegen häusliche Gewalt in Wilhelmshaven und wird durch ein fachliches Programm begleitet. Auch Führungen für Gruppen und Schulklassen sind beabsichtigt. Dabei wird der Fokus auf örtliche Hilfs- und Beratungsangebote gelegt. Ein Frauenflohmarkt, dessen Erlöse an das Frauen- und Kinderschutzhaus fließen, ist ebenfalls geplant. Im Rahmen einer Kooperation mit der Landesbühne Nord führt das Ensemble „Die Komplizen" im Rahmen eines Gastspiels am 5. Dezember 2024 das Stück „Die Frau die gegen Türen rannte" auf.
„Die Orange Days sind insbesondere mit einer Aufforderung an die politischen Akteur*innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene verbunden, gute und ausreichende Beratungs-, Schutz- und Hilfestrukturen zu schaffen, hierfür personelle und finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen und vorhandene Lücken im System zu schließen", erläutert Nicole Biela. „Die Istanbul Konvention ist seit 2018 geltendes Recht in Deutschland. Sie sieht vor, dass Beratung und Schutz flächendeckend, niedrigschwellig und kostenfrei zur Verfügung stehen muss, besonders Personen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind und häufig keinen Zugang zu Schutz und Beratung bekommen."
256.276 Menschen in Deutschland wurden 2023 Opfer häuslicher Gewalt, davon sind 70,5 Prozent weiblich und 29,5 männlich. Dieses ist ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. „Diese Zahlen, entnommen aus dem aktuellen Lagebild des BKA, machen sehr deutlich, dass Gewalt an der Haustür nicht Halt macht", führt die städtische Gleichstellungsbeauftragte aus. „Derzeit müssen viele betroffene Frauen und Kinder zu lange auf Unterstützung und Schutz warten, weil es entweder keine Plätze gibt oder sie den Aufenthalt nicht bezahlen können. Ebenso fehlen Beratungsangebote für Männer – sowohl als Täter als auch als Opfer. Auch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle auf Bundesebene steht noch aus." Mit der Verabschiedung des angekündigten Gewalthilfegesetzes würde die Bundesregierung ein wichtiges Koalitionsversprechen einlösen und Schutzpflichten aus der Istanbul-Konvention konkretisieren.