Stadt Wilhelmshaven

14. März 2022

Brauchtumspflege an Ostern: Regeln für das Osterfeuer (2022)

So wie es mit Blick auf die Corona-Verordnung derzeit aussieht, werden in diesem Jahr Osterfeuer erlaubt sein. Wer ein Osterfeuer ausrichten möchte, muss dies bis zum 30. März anmelden. Außerdem gibt es verschiedene Regeln zu beachten.

Osterfeuer sind grundsätzlich so zu gestalten und abzubrennen, dass die Nachbarschaft nicht unzumutbar belästigt wird. Es darf nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz oder von Blättern befreiter Baum- oder Strauchschnitt verbrannt werden, und das Holz sollte möglichst trocken sein. Beschichtetes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz und andere Materialien haben im Osterfeuer nichts zu suchen. Brauchtumsfeuer dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden. Denn Feuer, die nicht aus Gründen der Brauchtumspflege, sondern lediglich zum Verbrennen von zum Beispiel Gartenabfällen entfacht werden, stellen rechtlich betrachtet eine unerlaubte Abfallbeseitigung dar. Ein Brauchtumsfeuer liegt dagegen nach der Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn es von ortsansässigen Vereinen, Organisationen oder Kirchen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Diese Einschränkung gilt nicht für Osterfeuer, die von Landwirten abgebrannt werden, wenn das Feuer auf dem eigenen Gelände durchgeführt wird und ausschließlich eigener Strauch- und Baumschnitt verbrannt wird.

Das umsichtige und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers schließt auch eine sorgfältige Standortwahl mit ein, durch die verhindert wird, dass durch die Flammen oder Funkenflug ungewollte Brände entstehen. Über die einzuhaltenden Sicherheitsabstände werden die Veranstalter der Osterfeuer mit der Anmeldebestätigung informiert. Bei Osterfeuern mit einer Größe von mehr als 100 Kubikmetern muss zudem geprüft werden, ob gegebenenfalls eine kostenpflichtige Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr zu stellen ist.

Da sich in den aufgeschichteten Holzstapeln immer wieder kleine Tiere wie zum Beispiel Igel verstecken, ist das Feuerholz zudem erst kurz vor dem Anzünden zusammenzutragen oder noch einmal komplett umzuschichten, um die Tiere vor dem Flammentod zu bewahren.
Da es keine Brenntage mehr gibt, ist das gesammelte Brennmaterial für den Fall, dass es am Ostersamstag nicht abgebrannt werden konnte, einer legalen Abfallbeseitigung zuzuführen.

Wer im Rahmen der Brauchtumspflege ein Osterfeuer abbrennen will, muss dies bis zum 30. März schriftlich anmelden:
Fachbereich Bürgerangelegenheiten / Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
ordnungsamt@wilhelmshaven.de

In der Anmeldung müssen Veranstalter, eine verantwortliche Person sowie der Ort und die Größe des Osterfeuers angegeben werden.
Die zum Zeitpunkt des Osterfeuers geltenden Coronavorschriften müssen eingehalten werden. Dies hat die verantwortliche Person sicherzustellen.

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