Stadt Wilhelmshaven

05. Januar 2022

Stadt verordnet Maskenpflicht bei Kundgebungen

Nur ein Spaziergang oder doch schon eine Versammlung? Die sogenannten Kundgebungsspaziergänge sind nicht erst seit dem Vorfall auf dem Wilhelmshavener Weihnachtsmarkt in den Fokus der Stadt Wilhelmshaven als zuständige Ordnungs- und Versammlungsbehörde gerückt. Doch spätestens seit diesem Tag stehen die Teilnehmenden mit ihrem montagabendlichen Zusammenkommen in Kleingruppen, die sich zum Corona-Protest durch die Stadt bewegen, unter verschärfter Beobachtung. Oberbürgermeister Carsten Feist hat sich mehrfach vor Ort gemeinsam mit den kommunalen Ordnungskräften und der Polizei ein Bild der Lage gemacht. Nun schiebt die Stadt dem Treiben einen Riegel vor und verordnet für alle Arten von Kundgebungen eine Maskenpflicht, so wie es das Land gefordert hat.

Dabei geht es keineswegs um die Tatsache, dass kritische Meinungen nicht frei geäußert werden dürften und ein kontroverser Diskurs über die Corona-Lage nicht gewünscht wäre. „Ganz im Gegenteil", bekräftigt Wilhelmshavens Oberbürgermeister Carsten Feist. „Die freie Meinungsäußerung ist unser höchstes demokratisches Gut. Gerade deswegen gibt es Spielregeln, die eingehalten werden müssen – wir sind schließlich eine Gesamtgesellschaft, in der die Freiheit des Einzelnen dort endet, wo die Freiheit und das Recht des Anderen gefährdet werden. Die sehr kleine Minderheit der selbsternannten Spaziergänger wird mit ihrer gezielten Provokation jedenfalls keine eigenen Regeln oder einen rechtsfreien Raum in unserer Stadt etablieren." Konkret heißt dies: Wenn unter dem Deckmantel vermeintlicher Spaziergänge gezielt und bewusst die derzeit gültigen Abstands-, Hygiene- und Kontaktbeschränkungen unterlaufen werden, ist die Gefahr einer Ausbreitung des Corona-Virus hoch. Und davon wären letztendlich nicht nur die Spaziergangsteilnehmenden, sondern eben auch deren anderen beruflichen und privaten Kontakte und ihre Gesundheit betroffen. „Die niedersachsenweite Weihnachts- und Neujahrsruhe dient ja gerade dazu, die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante zu verhindern. Deswegen ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, sich ungeschützt mit möglichst vielen Menschen zu treffen."

Bei ordnungsgemäß angezeigten Versammlungen bespricht die Versammlungsbehörde mit den Veranstaltern entsprechende Maßnahmen zur Vorkehrung. Da die „Spaziergänger" sich aber nicht als Versammlung betrachten und somit ihre Zusammenkünfte nicht anzeigen, sind solche Gespräche nicht möglich – erst recht nicht, weil sich gegenüber den Behörden niemand als Veranstalter verantwortlich zeigen möchte für das, was da jeden Montag passiert. „Das ist nicht nur undemokratisch, das ist eben auch gesundheitsgefährdend. Deswegen werden wir nun tätig", begründet Oberbürgermeister Feist die Allgemeinverfügung, mit der die Stadt Wilhelmshaven ab morgen, 6. Januar, zum Gesundheitsschutz das Tragen einer FFP2-Maske für die Teilnehmenden jeglicher Versammlungen oder spontaner Kundgebungen – egal ob angezeigt oder nicht –verbindlich vorschreibt. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen, bei Unter-14-Jährigen ist eine Alltagsmaske ausreichend.

„Natürlich ist uns bewusst, dass die Spaziergänge zum Zweck der gemeinsamen Meinungskundgebung weiterhin stattfinden werden. Das ist ja auch möglich – allerdings in einem Rahmen, der der aktuellen Corona-Lage und Verordnung entspricht", erläutert Feist, der die Demonstrantinnen und Demonstranten zur Rückkehr aus dem Halbdunkel in den öffentlichen demokratischen Diskurs auffordert. Die Allgemeinverfügung gibt Polizei und Ordnungsdienst nun aber ein Instrument an die Hand, das dann greift, wenn der Appell an Vernunft und Einsicht enden: Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, dem droht ein Bußgeld zwischen 100 und 150 Euro.

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