Stadt Wilhelmshaven

01. Oktober 2021

Jugendhilfeausschuss (Legislaturperiode 2021 bis 2026)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 2. Oktober 2021

Aufgrund der §§ 71 VIII. Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) und 3 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in Verbindung mit § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven sind u. a. folgende Mitglieder von der Vertretungskörperschaft, also dem neuen Rat der Stadt Wilhelmshaven, zu wählen:

  1. Stimmberechtigte Mitglieder
    Vier stimmberechtigte Mitglieder sowie deren Stellvertreter/-innen als Vertreter/-innen der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.
    Zwei dieser vier stimmberechtigten Mitglieder sollen dabei von anerkannten Trägern der Jugendarbeit vorgeschlagen werden.
    Die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder sollen Frauen sein.
  2. Mitglieder mit beratender Stimme
    Zwei weitere in der Jugendhilfe erfahrene Personen sowie deren Stellvertreter/-innen.

Bei den Vorschlägen wird darum gebeten, sowohl für jedes stimmberechtigte Mitglied (a) als auch für jedes Mitglied mit beratender Stimme (b) und deren jeweilige Stellvertreter/-innen möglichst doppelt so viele Vorschläge zu machen, wie Sitze zu vergeben sind.

Die Vorschläge sind bis zum 15.10.2021 beim Jugendamt, Frau Homma, Zimmer 4.01, Friedrich-Paffrath-Str. 41, 26389 Wilhelmshaven, einzureichen.

 

Feist
Oberbürgermeister

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