Jugendhilfeausschuss (Legislaturperiode 2021 bis 2026)
Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 2. Oktober 2021
Aufgrund der §§ 71 VIII. Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) und 3 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in Verbindung mit § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven sind u. a. folgende Mitglieder von der Vertretungskörperschaft, also dem neuen Rat der Stadt Wilhelmshaven, zu wählen:
- Stimmberechtigte Mitglieder
Vier stimmberechtigte Mitglieder sowie deren Stellvertreter/-innen als Vertreter/-innen der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.
Zwei dieser vier stimmberechtigten Mitglieder sollen dabei von anerkannten Trägern der Jugendarbeit vorgeschlagen werden.
Die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder sollen Frauen sein. - Mitglieder mit beratender Stimme
Zwei weitere in der Jugendhilfe erfahrene Personen sowie deren Stellvertreter/-innen.
Bei den Vorschlägen wird darum gebeten, sowohl für jedes stimmberechtigte Mitglied (a) als auch für jedes Mitglied mit beratender Stimme (b) und deren jeweilige Stellvertreter/-innen möglichst doppelt so viele Vorschläge zu machen, wie Sitze zu vergeben sind.
Die Vorschläge sind bis zum 15.10.2021 beim Jugendamt, Frau Homma, Zimmer 4.01, Friedrich-Paffrath-Str. 41, 26389 Wilhelmshaven, einzureichen.
Feist
Oberbürgermeister