Stadt Wilhelmshaven

20. September 2021

Wahlbekanntmachung Bundestagswahl

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 21. September 2021


Stadt Wilhelmshaven

Der Oberbürgermeister

Wahlbekanntmachung
für die Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26.09.2021

1. Wann wird gewählt?
Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet statt am Sonntag, dem 26. September 2021. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

2. Wo wird gewählt?
Das Stadtgebiet Wilhelmshaven ist in 37 Wahlbezirke eingeteilt. Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens bis Ende August 2021 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, ob der Wahlraum für Personen mit Mobilitätsbeschränkungen barrierefrei zu erreichen ist.

3. Was ist bei einem Verlust der Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Auf Verlangen - insbesondere wenn die Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen nicht vorlegen können - haben die Wahlberechtigten sich über ihre Person auszuweisen (z.B. durch ein Lichtbilddokument wie Personalausweis oder Reisepass).

4. Wie wähle ich?
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält einen Stimmzettel ausgehändigt. Wer sich verschreibt, erhält nach dem Zerreißen des verschriebenen Stimmzettels einen neuen Stimmzettel. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erst- und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und ihrer Kurzbezeichnung. Rechts von dem Namen des Bewerbers befindet sich ein schwarzer Kreis zur Kennzeichnung.

b) für die Wahl nach Landeslisten im blauem Druck die Bezeichnung

der Parteien und ihrer Kurzbezeichnungen und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten. Links von der Parteibezeichnung befindet sich ein blauer Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er im linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht, welchem Bewerber die Erststimme gelten soll.

Der Wähler gibt die Zweitstimme in der Weise ab, dass er im rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste die Zweitstimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

5. Werden Stimmzettel für die Wahlstatistik verwendet?

Es werden keine Stimmzettel für eine repräsentative Statistik verwendet.

6. Kann ich das Wahlgeschäft beobachten?

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jede Person hat unter Beachtung der CoVid-19-Regeln Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.

7. Was kann ich mit einem Wahlschein machen?

Wählerinnen und Wähler, die einen für den Bundestagswahlkreis 26 (Friesland-Wilhelmshaven-Wittmund) gültigen Wahlschein besitzen, können an der Wahl durch Briefwahl oder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum im Bundestagswahlkreis 26 teilnehmen. Zu dem Bundestagswahlkreis 26 zählen folgende Kommunen: Gemeinde Bockhorn, Samtgemeinde Esens, Gemeinde Friedeburg, Samtgemeinde Holtriem, Stadt Jever, Gemeinde Langeoog, Gemeinde Sande, Stadt Schortens, Gemeinde Spiekeroog, Stadt Varel, Gemeinde Wangerland, Gemeinde Wangerooge, Stadt Wilhelmshaven, Stadt Wittmund, Gemeinde Zetel.

Wer die Briefwahl beantragt hat, muss die amtlich erhaltenen Unterlagen wie folgt verwenden:

- Der gekennzeichnete Stimmzettel ist in den blauen Stimmzettel-umschlag zu legen. Dieser ist zuzukleben.

- Der Wahlschein mit der Unterschrift des Wählers und der blaue Stimmzettelumschlag sind in den roten Wahlbriefumschlag zu legen; der rote Wahlbriefumschlag ist ebenfalls zuzukleben.

- Der Wahlbrief muss so rechtzeitig dem Kreiswahlleiter übersandt werden (Adresse auf dem Umschlag), dass er am Wahltag spätestens bis 18.00 Uhr im Wahlamt am Rathausplatz 7 abgegeben wird.

8. Wo werden die Wahlbriefe ausgezählt?

Die vom Kreiswahlleiter gebildeten Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag ab 16.00 Uhr im Neuen Gymnasium Wilhelmshaven, Mühlenweg 63/65, in öffentlicher Sitzung zusammen.

9. Gibt es Strafbestimmungen?

Jede/r Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Er­gebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jah­ren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbu­ches). Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Der Versuch ist auch strafbar.

Wilhelmshaven, 21.09.2021

Feist
Oberbürgermeister

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