Stadt Wilhelmshaven

02. September 2021

Wahlbekanntmachung

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 2. September 2021

Stadt Wilhelmshaven
Der Oberbürgermeister

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021 über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und über die Erteilung von Wahlscheinen


Am Sonntag, dem 26. September 2021, findet in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Wahl des 20. Deutschen Bundestages statt. Wahlberechtigt sind alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am Wahltag mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Wählerverzeichnis eines Wahlbezirks eingetragen sind. Es gilt der Wahlbezirk, in dem der Wahlberechtigte am Stichtag „15. August 2021" mit Hauptwohnung gemeldet war.


1. Wie erfährt man von der Eintragung im Wählerverzeichnis?
Alle eingetragenen Wahlberechtigten erhielten bis spätestens Ende August 2021 durch die Deutsche Post AG einen Brief mit der Wahlbenachrichtigung. In der Wahlbenachrichtigung sind Wahlbezirk und Wahlraum genannt. Wer diesen Brief nicht erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.


2. Wo kann das Wählerverzeichnis eingesehen werden?
Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke in Wilhelmshaven kann vom 06.. bis 10. September 2021 während der Öffnungszeiten im Wahlamt, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, eingesehen werden.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu seiner eigenen Person überprüfen. Die Überprüfung anderer eingetragener Personen ist nur möglich, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister Auskunftssperren gemäß § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eingetragen sind, können nicht überprüft werden.
Das Wählerverzeichnis wird bis zum Wahltag im automatisierten Verfahren geführt; deshalb ist die Einsichtnahme nur in einem Datensichtgerät möglich.


3. Wie kann Einspruch eingelegt werden?
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in dem oben beschriebenen Zeitraum im Wahlamt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.


4. Was ist ein Wahlschein?
Mit der Wahlbenachrichtigung kann nur in dem jeweils angegebenen Wahlraum gewählt werden. Wer jedoch in einem anderen Wahlraum des Bundestagswahlkreises 26 (Stadt Wilhelmshaven, alle Städte und Gemeinden in den Landkreisen Friesland und Wittmund) wählen oder an der Briefwahl teilnehmen möchte, benötigt einen Wahlschein. Dieses Dokument wird nur auf Antrag ausgestellt. Eine Begründung ist für den Antrag nicht erforderlich. Nach Ausstellung des Wahlscheines erfolgt zur Vermeidung einer Doppelwahl ein entsprechender Sperrvermerk im Wählerverzeichnis.
Ein/e nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigte/r erhält den Wahlschein aus folgenden Gründen:

- bei Nachweis, ohne Verschulden die unter Punkt 2 genannte Frist versäumt zu haben;

- das Recht auf die Teilnahme an der Wahl ist erst nach Ablauf der unter Punkt 2 genannten Frist entstanden;

- Das Wahlrecht ist im Einspruchsverfahren festgestellt worden und diese Feststellung ist erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses getroffen worden.

 

5. Bis wann und wo kann ein Wahlschein beantragt werden?
Wahlscheinanträge können bis zum 24. Sept. 2021, 18.00 Uhr, im Wahlamt (Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven) gestellt werden. Wird der Antrag elektronisch (Internet: www.wilhelmshaven.de oder per E-Mail wahl@wilhelmshaven.de ) oder schriftlich gestellt, sind die Postlaufzeiten für das Versenden der Wahlbriefunterlagen an den Wahlberechtigten und die Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen. Unzulässig sind telefonische Anträge (auch keine SMS). Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann noch bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 25. September 2021, 12.00 Uhr) ein neuer Wahlschein erteilt werden.


Das Wahlamt ist zu diesem Zweck wie folgt geöffnet:
- am 24.09.2021 bis 18:00 Uhr,
- am 25.09.2021 von 08:00 bis 15:00 Uhr und
- am 26.09.2021 von 08:00 bis 15:00 Uhr.
-
Am Wahltag (26. September 2021) kann bis 15.00 Uhr ein Wahlschein nur dann ausgestellt werden, wenn

- nachweislich eine plötzliche Erkrankung eingetreten ist (... das Aufsuchen des                   Wahlraumes ist nicht mehr möglich);

- glaubhaft versichert wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist;

- eine Wahlberechtigung nachträglich entstanden ist.

 

6. Was ist mit der Briefwahl?
Wer einen Wahlschein für die Briefwahl beantragt, erhält zusätzlich einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag für die Rücksendung und ein Merkblatt zur Briefwahl.
Es ist möglich, dass eine andere Person Briefwahlunterlagen vom Wahlamt abholt. Diese werden aber nur dann einer anderen Person ausgehändigt, wenn eine Vollmacht vorgelegt wird. Die bevollmächtigte Person muss ferner erklären, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Die Vollmacht und die Erklärung können auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt werden. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.


7. Bis wann muss ein Wahlbrief zurückgesendet werden?
Bei der Briefwahl muss der Wähler den roten Wahlbrief (mit dem Wahlschein und mit dem Stimmzettel im blauen Stimmzettelumschlag) so rechtzeitig an den Kreiswahlleiter, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am 26. September 2021 bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Wahlamt abgegeben werden (nicht jedoch im Wahlraum eines Wahlbezirks).
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.


Feist
Oberbürgermeister

 

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