Stadt Wilhelmshaven

24. August 2021

Allgemeinverfügung

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 25. August 2021

Allgemeinverfügung

der Stadt Wilhelmshaven zur Aufhebung der Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven zur Festlegung des Vorliegens eines Inzidenzwertes von unter 35 Neuinfektionen im Verhältnis auf 100.000 Einwohner/innen im Stadtgebiet gem. § 1 a der Nds. Corona-Verordnung (in der derzeit gültigen Fassung)

Die Stadt Wilhelmshaven erlässt gemäß § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) i.V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) (jeweils in der derzeit gültigen Fassung) folgende Allgemeinverfügung:

1. Die Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven zur Festlegung des Vorliegens eines Inzidenzwertes von unter 35 Neuinfektionen im Verhältnis auf 100.000 Einwohner/innen im Stadtgebiet gem. § 1 a der Nds. Corona-Verordnung (in der derzeit gültigen Fassung) vom 02.08.2021 wird hiermit aufgehoben.

2. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben (§ 41 Abs. 4 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).

Begründung

Die Nds. Corona-Verordnung in der ab dem 25.08.2021 geltenden Fassung sieht eine Festlegung des Vorliegens eines Inzidenzwertes von unter 35 Neuinfektionen im Verhältnis auf 100.000 Einwohner/innen im Stadtgebiet nicht mehr vor. Nach dem Wegfall der Ermächtigungsgrundlage für eine Festlegung des Vorliegens eines Inzidenzwertes von unter 35 Neuinfektionen im Verhältnis auf 100.000 Einwohner/innen im Stadtgebiet war die Allgemeinverfügung der Stadt Wilhelmshaven zur Festlegung des Vorliegens eines Inzidenzwertes von unter 35 Neuinfektionen im Verhältnis auf 100.000 Einwohner/innen im Stadtgebiet gem. § 1 a der Nds. Corona-Verordnung (in der derzeit gültigen Fassung) vom 02.08.2021 aufzuheben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, Klage erhoben werden.

Wilhelmshaven, 24.08.2021

Feist
Oberbürgermeister

 

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