Stadt Wilhelmshaven

15. Juli 2021

Bauleitplan

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 17. Juli 2021

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 19.02.2020 aufgrund des § 2 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. 11. 2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung der 4. vorhabenbezogenen Änderung zum Bebauungsplan Nr. 184 / Vorhaben- und Erschließungsplan 031 (VEP 031) –Heuweg West – und diese in seiner Sitzung am 14.07.2021 als Entwurf beschlossen.

Geltungsbereich: Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ebkeriege und schließt sich südöstlich an den bestehenden Bau- und Gartenmarkt am Heuweg an.

Ziel und Zweck der Planung:

  • Beordnung von Flächen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung gem. §1 Abs.3 BauGB
  • Sicherung des Standortes als Sondergebiet „Bau- und Gartenmarkt" unter Anpassung des zulässigen Nutzungsspektrums
  • Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche und Ersatz des vorhandenen BaumbestandesVerlegung des bestehenden Geh- und Radweges

Die o.g. Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Daher konnte von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen werden. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die Auslegung der o.g. Änderung des Bebauungsplans einschl. der Begründung in der Zeit vom 27.07.2021 bis einschl. 27.08.2021 durch eine Veröffentlichung im Internet unter https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung oder über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste.Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden (Ansprechpartner siehe unten). Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ergänzend sind die genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum auch im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven während der Dienststunden einzusehen. Für diese Einsichtnahme sind unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie die geltenden Regelungen einzuhalten (das Tragen eines Mundschutzes und die Einhaltung der Abstandsregeln). Auskünfte erteilt Herr Klebba im Technischen Rathaus, Zimmer 7.15, Tel. Nr. (04421) 16-2628 (Email: torsten.klebba@wilhelmshaven.de).

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Feist
Oberbürgermeister

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