Stadt Wilhelmshaven

09. Juli 2021

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 10. Juli 2021

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 19.05.2021 aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Art 2 G v. 08.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 179C POTENBURG SÜDOST ( mit Örtlicher Bauvorschrift ) beschlossen.

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 19.05.2021 ebenfalls dem Entwurf des o.g. Bebauungsplanes zugestimmt und beschlossen, diese einen Monat lang öffentlich auszulegen.

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die Auslegung des Entwurfes des o.g Bebauungsplanes einschl. der Begründung und den Gutachten in der Zeit vom 20.07.2021 bis 20.08.2021 durch eine Veröffentlichung im Internet unter www.wilhelmshaven.de/Bauleitplanung. Weitere Bestimmungen zur Auslegung während der COVID-19-Pandemie finden Sie weiter unten im Text.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet Nr. 179C POTENBURG SÜDOST liegt im Südwesten der Stadt Wilhelmshaven im Stadtteil Schaardeich zwischen der Maade und dem Europaviertel. Das Plangebiet grenzt an die Westseite des Bebauungsplans Nr. 69 Lautsallee. Im Süden wird der Geltungsbereich von der Südkante der Oldenburger Straße (B210) begrenzt. Im Westen begrenzt der Potenburger Weg das Plangebiet. Im Norden grenzt das Plangebiet an den 1. und 2. Bauabschnitt POTENBURG an.

 

Externe Kompensationsflächen außerhalb des Geltungsbereichs befinden sich:
Im städtischen Kompensationsflächenareal „Breddewarder Marsch", Gemarkung Sengwarden, Flur 8, Flurstücke 14/1tlw.
Im Landkreis Wesermarsch, Gemeinde Ovelgönne, Gemarkung Strückhausen, Flur 2, Flurstücke 456

Ziel und Zweck der Bauleitplanung:

  • Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes
  • Erschließung des Wohngebietes
  • Sicherung von gesunden Wohnverhältnissen im Rahmen des Immissionsschutzes (Lärmschutzanlage –Verkehrslärm)
  • Regelungen zum Umwelt – und Klimaschutz

Die Gestaltung wird über eine örtliche Bauvorschrift geregelt.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Daher wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB (s. u.). Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Weitere Bestimmungen während der COVID-19-Pandemie:

Ergänzend können die genannten Unterlagen in der Zeit vom 20.07.2021 bis 20.08.2021 auch im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven während der Dienststunden eingesehen werden. Für diese Einsichtnahme sind unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie nachfolgende Regelungen einzuhalten:

Um Wartezeiten vor Ort aus Gründen des Infektionsschutzes zu vermeiden, werden Termine für die Einsichtnahme von Frau Dirks telefonisch unter (04421) 16-2630 oder per Email (britta.dirks@wilhelmshaven.de) vergeben. Der Zutritt zu den Aushängen ist lediglich zwei Personen gestattet. Das Tragen eines Mundschutzes sowie die Einhaltung der Abstandsregeln (mind. 2,0 m) sind erforderlich. Auskünfte zur Planung erteilt 04421 16 2630 telefonisch.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Feist
Oberbürgermeister

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