Stadt Wilhelmshaven

07. Mai 2021

Wahlbekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seniorenbeirats Wilhelmshaven am 12. September 2021

Der Wahlleiter für die Wahl des Seniorenbeirats Wilhelmshaven

Wahlbekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl des Seniorenbeirats Wilhelmshaven
am 12. September 2021

Aufgrund der Wahlordnung der Stadt Wilhelmshaven in der Fassung
vom 18.07.2012 findet am Sonntag, dem 12. September 2021, in der
Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr - die Wahl des Seniorenbeirats Wilhelmshaven
statt.

Mit dieser Wahlbekanntmachung wird zur möglichst frühzeitigen Einreichung
von Wahlvorschlägen aufgefordert.

1. Rechtsgrundlagen

Für diese Wahlen gelten zurzeit
a) die Wahlordnung der Stadt Wilhelmshaven in der Fassung vom 18.07.2012,
b) das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014, zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15.07.2020;
c) die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05.07.2006, zuletzt geändert durch VO vom 07.08.2017;
d) die wahlrechtlichen Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010, zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom
15.07.2020.

 

2. Zahl der zu wählenden Personen für die Gremien

Für die Wahlperiode vom 01.11.2021 bis 31.10.2026 sind 

  • 7 Mitglieder des Seniorenbeirats Wilhelmshaven

zu wählen.


3. Wahlgebiet

Die Wahl des Seniorenbeirates Wilhelmshaven findet im Stadtgebiet Wilhelmshaven statt.

 

4. Wählbarkeit

Wählbar für den Seniorenbeirat Wilhelmshaven ist, wer am Wahltage

  • das 60. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen im Wahlgebiet seinen Wohnsitz hat (also seit dem 12. März 2021) und
  • nicht durch Richterspruch nach deutschem Recht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist bzw. nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.

5. Wahlvorschläge

Ein Wahlvorschlag kann von einer Partei, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder von einer Einzelperson eingereicht werden. Eine Partei kann nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens bis Montag, dem 14. Juni 2021 ihre Beteiligung an der Wahl bei der Landeswahlleiterin angezeigt hat und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Von dieser Wahlanzeige sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien befreit:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.)
  • Alternative für Deutschland (AfD).

 

6. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Inhalt und Form der Wahlvorschläge sind in § 6 Abs. 2 der Wahlordnung vom 18.07.2012 geregelt. Für die Einreichung der Wahlvorschläge mit den notwendigen Unterlagen sind Vordrucke bei dem Fachbereich Bürgerangelegenheiten/Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Abteilung Wahlen (Wahlamt) erhältlich. Auf Wunsch können die Formulare auch per E-Mail übermittelt werden.

 

7. Zahl der Unterschriften für Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen/Einzelbewerbern müssen unterzeichnet werden von mindestens 10 zum Seniorenbeirat Wahlberechtigten.
Die Wahlberechtigung muss bereits zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein. Die Unterzeichnung muss persönlich und handschriftlich erfolgen.

Hat jemand für die gleiche Art der Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so ist nur die Unterschrift gültig, die als erste für die Bestätigung des Wahlrechts bei der Gemeindebehörde eingeht.

Von diesem Unterschriftenerfordernis sind gemäß 21 Abs. 10 NKWG
befreit:

a) die unter Pkt. 5 aufgeführten Parteien;
b) Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI);
c) Wählergruppe Freie Liste Bildung, Arbeit, Soziales und Umwelt (BASU);
d) Wählergruppe Wilhelmshavener BürgerVereinigung e.V. (WBV);
e) Wählergruppe Unabhängige Wählergemeinschaft Wilhelmshaven (UWG Wilhelmshaven);
f) Wählergruppe Freie Wähler Wilhelmshaven (FW).


9. Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlvorschläge sind mit allen erforderlichen Unterlagen möglichst
frühzeitig, spätestens jedoch

bis Montag, 19. Juli 2021, 18.00 Uhr

beim Wahlleiter für die Wahl des Seniorenbeirats Wilhelmshaven einzureichen. Ausführende Dienststelle ist die Abteilung Wahlen (Wahlamt) im Fachbereich Bürgerangelegenheiten/Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz 7 (E-Mail: wahlamt@wilhelmshaven.de
Tel. 04421/16-1274).


Feist
Wahlleiter für die Wahl des Seniorenbeirats Wilhelmshaven

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