Stadt Wilhelmshaven

28. April 2021

Anmeldung der künftigen Erstklässler für das Schuljahr 2022/2023

Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben (Geburtsdatum: 2. Oktober 2015 bis 1. Oktober 2016), werden vom Schuljahr 2022 an schulpflichtig. Sie müssen zum Besuch der Grundschule angemeldet werden. Die Schulanfänger, die bisher keine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung erhalten haben, sind von Montag, 3., bis Freitag, 7. Mai, im Sekretariat der für den jeweiligen Bezirk zuständigen Schule anzumelden. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde und, soweit vorhanden, der Taufschein des Schulanfängers vorzulegen.

Einzuschulen sind außerdem alle Kinder, die früher geboren sind, aber bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Anzumelden sind auch diejenigen Kinder, bei denen aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Entwicklung eine Schulfähigkeit ausgeschlossen erscheint. Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Nähere Informationen erteilt die jeweilige Schulleitung.

Die Zugehörigkeiten der Straßen zu den Schulbezirken sowie die Kontaktdaten der Grundschulen stehen auf der städtischen Internetseite, www.wilhelmshaven.de. Über den Schulbezirk der Grundschulen Altengroden, Stadtmitte und Wiesenhof hinaus können auch Schulanfänger aus anderen Grundschulbezirken der Stadt Wilhelmshaven ohne Ausnahmegenehmigung zur Ganztagsbeschulung angemeldet werden. Nähere Auskünfte über die für die Schulanfänger zuständigen Grundschulen geben die Sekretariate der jeweiligen Grundschule.

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