Stadt Wilhelmshaven

20. Dezember 2020

Maskenpflicht gilt weiterhin

Die Maskenpflicht an verschiedenen öffentlichen Orten in Wilhelmshaven bleibt bestehen. Die Stadt Wilhelmshaven verlängert entsprechend der Vorgaben aus der aktuellen Landesverordnung ihre Allgemeinverfügung bis einschließlich zum 10. Januar 2021.

Konkret bedeutet dies, dass an folgenden Orten eine Maske getragen werden muss:

  • Wochenmärkte und angrenzende Parkplätze an Markttagen von 7 bis 12.30 Uhr
  • Fußgängerzone Marktstraße täglich von 9 bis 18.30 Uhr
  • Vorplatz der Nordseepassage (ZOB) täglich von 6.30 bis 18.30 Uhr
  • Kaiser-Wilhelm-Brücke an Samstagen und Sonntagen jeweils von 11 bis 17 Uhr
  • Parkplätze vor allen Super- und Baumärkten zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Geschäfte
  • Schulhöfe außerhalb der Schulzeiten

 Auch auf allen Spielplätzen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend, allerdings nur für Personen ab 15 Jahren.

powered by webEdition CMS