Stadt Wilhelmshaven

07. Juli 2020

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wilhelmshaven für das Haushaltsjahr 2020 zum Doppelhaushalt 2019 / 2020

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 8. Juli 2020

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wilhelmshaven für das Haushaltsjahr 2020 zum Doppelhaushalt 2019 / 2020

Die vom Rat am 24.06.2020 beschlossene 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 zum Doppelhaushalt 2019/2020 wurde nach schriftlicher Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 03.07.2020 unter dem Aktenzeichen 32.11-10302-405 (2019_2020) ohne Beanstandungen zur Kenntnis genommen. Eine Genehmigungspflicht gem. § 115 Abs. 1 i.V.m. §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 NKomVG lag nicht vor, da keine Änderung von genehmigungspflichtigen Teilen der Nachtragshaushaltssatzung vorgenommen wurde.

Die Verkündung der Nachtragshaushaltssatzung erfolgt gem. § 11 Abs. 1 und 3 NKomVG auf den Internetseiten der Stadt Wilhelmshaven unter der folgenden Adresse www.wilhelmshaven.de.

Der 2. Nachtrag liegt nach § 115 Abs. 1 i.V.m. § 114 Abs. 2 NKomVG vom 09.07.2020 bis zum 17.07.2020 im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven im Foyer, montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr öffentlich aus. Außerdem stehen die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der 2. Nachtragshaushaltsplan im Internet der Stadt Wilhelmshaven unter www.wilhelmshaven.de zur Einsicht zur Verfügung.

08.07.2020

Feist
Oberbürgermeister

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