Stadt Wilhelmshaven

26. Juni 2020

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 27. Juni 2020

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 aufgrund des § 2 (1) des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 /- Peter-/ Mitscherlichstraße - beschlossen und gleichzeitig beschlossen diese einen Monat auszulegen.

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die Auslegung des Entwurfes zur o.g. Bebauungsplanänderung einschl. der Begründung und den Gutachten in der Zeit vom 07.07.2020 bis einschließlich 06.08.2020 durch eine Veröffentlichung im Internet unter https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/. Weitere Bestimmungen zur Auslegung während der COVID-19-Pandemie finden Sie weiter unten im Text.

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 befindet sich in der Innenstadt von Wilhelmshaven, nördlich der Peterstraße auf einem Teilbereich des Geländes des ehemaligen Standortes des Amtsgerichts, westlich des heutigen Sitzes des Katasteramts Wilhelmshaven. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1.840 m² und umfasst die Flurstücke 72/23 und 72/22 in der Flur 6 der Gemarkung Rüstringen. Abgegrenzt wird das Plangebiet im Süden durch die Peterstraße, im Norden, Osten und Westen durch die Grundstücksgrenzen. Die exakte Abgrenzung des Plangebiets ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

 

 

Ziel und Zweck der Bauleitplanung:

• Beordnung von Flächen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung gem. § 1 Abs. 3 BauGB

• Umwidmung einer Gemeinbedarfsfläche in eine Mischgebiet gem. § 6 BauNVO zur Schaffung eines attraktiven innerstädtischen Wohnens, der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Stärkung der gesundheitlichen Versorgung des Gebietes

• Sicherung des Standortes der Trafostation

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Daher wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB (s. u.). Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Weitere Bestimmungen während der COVID-19-Pandemie:

Ergänzend können die genannten Unterlagen in der Zeit vom 07.07.2020 bis einschließlich 06.08.2020 auch im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven während der Dienststunden eingesehen werden. Für diese Einsichtnahme sind unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie nachfolgende Regelungen einzuhalten:

Um Wartezeiten vor Ort aus Gründen des Infektionsschutzes zu vermeiden, werden Termine für die Einsichtnahme von Herrn Büttler telefonisch unter (04421) 16-2742 oder per Email (andreas.buettler@wilhelmshaven.de) vergeben. Der Zutritt zu den Aushängen ist lediglich zwei Personen gestattet. Das Tragen eines Mundschutzes sowie die Einhaltung der Abstandsregeln (mind. 2,0 m) sind erforderlich. Auskünfte zur Planung erteilt Herr Büttler telefonisch.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Feist
Oberbürgermeister

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