Stadt Wilhelmshaven

26. Juni 2020

Öffentliche Bekanntmachung Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 10.06.2020, gemäß den §§ 4, 6, 10 und 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), zur wesentlichen Änderung der Beschaffenheit zweier genehmigten, jedoch noch nicht errichteten Windenergieanlagen des Anlagentyps Enercon E-126 EP4 in den Anlagentyp Enercon E126 EP3, mit einer Nabenhöhe von jeweils 135,31 m, einer Gesamthöhe von jeweils 198.81 m, einem Rotordurchmesser von jeweils 127,00 m, einer Nennleistung von jeweils 4.000 kW sowie der Änderung der Betriebsweise der Windenergieanlagen jeweils auf den „Betriebs-Modus 0s“ mit einem Schallleistungspegel von 106,1 dB (tagsüber) und einer Leistung von 4.000 kW, im Stadtgebiet Wilhelmshaven, Tammhauser Weg o.Nr. .

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung, Jeverschen Wochenblatt und Nordwest-Zeitung am 27. Juni 2020

Öffentliche Bekanntmachung

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 10.06.2020, gemäß den §§ 4, 6, 10 und 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), zur wesentlichen Änderung der Beschaffenheit zweier genehmigten, jedoch noch nicht errichteten Windenergieanlagen des Anlagentyps Enercon E-126 EP4 in den Anlagentyp Enercon E126 EP3, mit einer Nabenhöhe von jeweils 135,31 m, einer Gesamthöhe von jeweils 198.81 m, einem Rotordurchmesser von jeweils 127,00 m, einer Nennleistung von jeweils 4.000 kW sowie der Änderung der Betriebsweise der Windenergieanlagen jeweils auf den „Betriebs-Modus 0s" mit einem Schallleistungspegel von 106,1 dB (tagsüber) und einer Leistung von 4.000 kW, im Stadtgebiet Wilhelmshaven, Tammhauser Weg o.Nr. .

Gemäß § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der jeweils geltenden Fassung, gibt die Stadt Wilhelmshaven, Fachbereich 36, Umwelt- und Klimaschutz, hiermit bekannt:

Der Enercon GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, mit Sitz in 26605 Aurich, Dreekamp 5, wird aufgrund ihres Antrages vom 27.05.2019, zuletzt ergänzt am 23.12.2019, nach Maßgabe der Genehmigung zugrunde liegenden Antragsunterlagen und der in der Genehmigung genannten Nebenbestimmungen, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs von zwei Windenergieanlagen gemäß § 16 (1) BImSchG erteilt. Die Anlagen des Anlagentyps Enercon E126 EP3 mit einer Nennleistung von jeweils 4.000 kW sollen auf den Grundstücken Tammhauser Weg. o.Nr., Gemarkung: Sengwarden, Flur: 2, Flurstück: 129/1, mit den Koordinaten gemäß UTM Zone 32N RW: 32437369, HW: 5941263 sowie auf dem Flurstück 150, mit den Koordinaten gemäß UTM Zone 32N RW: 32437418, HW: 5940937 mit einer Nabenhöhe von jeweils 135,31 m, einer Gesamthöhe von jeweils 198,81 m, einem Rotordurchmesser von jeweils 127,00 m, errichtet werden. Das Bauvorhaben wird unter dem Aktenzeichen IM 0002/2019 geführt.

Das Genehmigungs-Verfahren mit dem Aktenzeichen IM 0002/2019 basiert auf dem Ursprungsverfahren mit dem Aktenzeichen IM 0003/2017, Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Anlagentyps Enercon E-126 EP4 mit einer Nennleistung von jeweils 4.200 kW, einer Nabenhöhe von jeweils 135,00 m, einer Gesamthöhe von jeweils 198,50 m, einem Rotordurchmesser von jeweils 127,00 m, Veröffentlichung des Verfahrens am 21.04.2018, Veröffentlichung des Genehmigungsbescheides vom 28.02.2019 am 09.03.2019.

Der Genehmigungsbescheid ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht von der Genehmigung eingeschlossen sind. Die Genehmigung ist mit Bedingungen und Auflagen verbunden.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Wilhelmshaven, Rathausplatz 1, 26382 Wilhelmshaven, erhoben werden.

Eine Ausfertigung des Bescheides mit Begründung wird in der Zeit vom

29.06.2020 bis einschließlich 14.07.2020

unter dem Betreff

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung IM 0002/2019

auf der Internetseite der Stadt Wilhelmshaven

unter folgendem Internetlink

https://www.wilhelmshaven.de/corona

zur Einsichtnahme eingestellt.

Gemäß § 3 Absatz 1 des „Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG)" (in Kraft getreten am 21.05.2020) ersetzt die Einstellung des Genehmigungsbescheides auf die Internetseite der Stadt Wilhelmshaven die öffentliche Auslegung des Bescheides in Papierform.

Gemäß § 3 Absatz 2 des PlanSiG kann in begründeten Fällen der Versand einer Kopie des Genehmigungsbescheides angefordert werden, da die öffentliche Auslegung in Papierform nicht durchgeführt wird.

Der Bescheid und dessen Begründung kann, bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist, von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist im Internet gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Auskünfte erteilt:

Herr Ingmar Ricklefs, Fachbereich 36, Umwelt- und Klimaschutz,
Erdgeschoss, Zimmer 135, Gebäude B, Freiligrathstraße 420, 26386 Wilhelmshaven,
von Montags bis Freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und
Montags bis Donnerstags zusätzlich in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Telefon: 04421 – 16 2560, E-Mail: ingmar.ricklefs@wilhelmshaven.de

Herr Frank Murhoff, Bauordnungsamt,
Erdgeschoss, Zimmer 136, Gebäude B, Freiligrathstraße 420, 26386 Wilhelmshaven,
Montags bis Donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und
Montags bis Donnerstags zusätzlich in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Telefon: 04421 – 16 2525, E-Mail: frank.murhoff@wilhelmshaven.de

Feist
Oberbürgermeister

 

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