Stadt Wilhelmshaven

19. Mai 2020

Anmeldung der künftigen Erstklässler für das Schuljahr 2021/2022 nur telefonisch oder per E-Mail

Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben (Geburtsdatum: 2. Oktober 2014 bis 1. Oktober 2015), werden vom Schuljahr 2021 an schulpflichtig. Sie müssen zum Besuch der Grundschule angemeldet werden. Auf Grund der aktuellen Situation in den Schulen findet der Anmeldenachmittag in den Grundschulen am Montag, 25. Mai, nicht statt. Die Erziehungsberechtigten, die bislang ihre Kinder noch nicht für das Schuljahr 2021/2022 in den Grundschulen angemeldet hatten, erhalten nun die Möglichkeit, mit der jeweiligen Schule telefonisch oder per E-Mail einen Termin für die Anmeldung zu vereinbaren.

Einzuschulen sind außerdem alle Kinder, die früher geboren sind, aber bisher vom Schulbesuch zurückge-stellt waren. Anzumelden sind auch diejenigen Kinder, bei denen aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Entwicklung eine Schulfähigkeit ausgeschlossen erscheint. Jüngere Kinder können auf Antrag der Erzie-hungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Nähere Informationen erteilt Ihnen die jeweilige Schulleitung.

Die Zugehörigkeit der Straßen zu den Schulbezirken und die Kontaktdaten der Grundschulen befinden sich auf www.wilhelmshaven.de. Über den Schulbezirk der Grundschulen Altengroden, Stadtmitte und Wiesenhof hinaus können auch Schulanfänger aus anderen Grundschulbezirken der Stadt Wilhelmshaven ohne Ausnahmegenehmigung zur Ganztagsbeschulung angemeldet werden. Nähere Auskünfte über die für die Schulanfänger zuständigen Grundschulen geben die Sekretariate der jeweiligen Grundschule.

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