Stadt Wilhelmshaven

26. Februar 2020

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wilhelmshaven für die Haushaltsjahre 2019/2020 (Doppelhaushalt)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 26. Februar 2020

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wilhelmshaven für die Haushaltsjahre 2019/2020 (Doppelhaushalt)

Die gem. § 115 Abs. 1 i.V.m. §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 19.02.2020 unter dem Aktenzeichen 32.11-405000 (2019/2020 NT) erteilt worden.

Die Verkündung der Nachtragshaushaltssatzung erfolgt gem. § 11 Abs. 1 und 3 NKomVG auf den Internetseiten der Stadt Wilhelmshaven unter der folgenden Adresse www.wilhelmshaven.de.

Der 1. Nachtrag liegt nach § 115 Abs. 1 i.V.m. § 114 Abs. 2 NKomVG vom 27.02.2020 bis zum 06.03.2020 im Rathaus, Zimmer 154, während der Dienststunden öffentlich aus.

Außerdem stehen die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan im Internet der Stadt Wilhelmshaven unter www.wilhelmshaven.de zur Einsicht zur Verfügung.

24.02.2020

in Vertretung
Schönfelder
Erster Stadtrat

 

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