Stadt Wilhelmshaven

28. Dezember 2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 28. Dezember 2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.05.2018 aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung der 1. vorhabenbezogenen Änderung zum Bebauungsplan Nr. 23 / Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 30 (VEP 30) –Gartengelände Hegelstraße (ehem. Botanischer Garten)- beschlossen.

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 dem Entwurf des o. g. Bebauungsplanes zugestimmt und beschlossen, diesen einen Monat lang öffentlich auszulegen.

Das Gebiet des Bebauungsplanes umfasst das Gelände des ehemaligen Botanischen Gartens an der Gökerstraße. Es soll ein Wohngebiet mit Stadtgartenhäusern sowie einem Apartmenthaus entstehen.

Geltungsbereich:

 

 

Ziel und Zweck der Bauleitplanung:

Neben der Berücksichtigung der allgemeinen Planungsgrundsätze gem. § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) werden mit der vorliegenden Bauleitplanung insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:

• Beordnung von Flächen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung gem. §1 Abs.3 BauGB

• Umwidmung einer Grünfläche zur Schaffung eines attraktiven innerstädtischen durchgrünten Wohnens

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Daher konnte von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

Der o.g. Bebauungsplan liegt mit Begründung im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 07.01.2020 bis einschließlich 07.02.2020 zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr.

Auskünfte erteilt Herr Klebba im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.15, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2628, E-Mail: torsten.klebba@wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und Email ist ebenfalls möglich. Die Unterlagen der Bauleitplanung können auf der Seite www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanungab Beginn der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Feist
Oberbürgermeister

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