Stadt Wilhelmshaven

20. Dezember 2019

Vorsicht vor Feuerwerkskörpern

Silvester steht schon bald vor der Tür – und damit die Zeit, in der Böller, Silvesterraketen und Co. sich großer Beliebtheit erfreuen. Aus diesem Anlass weist der Fachbereich Bürgerangelegenheiten/ Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Wilhelmshaven auf Folgendes hin:

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist in diesem Jahr in der Zeit von Samstag, 28., bis Dienstag, 31. Dezember, erlaubt, das Abbrennen am 31. Dezember und am 1. Januar 2020. Feuerwerks-körper der Kategorie F2 dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Das Aufbewahren und das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper durch Personen unter 18 Jahren sind ebenfalls verboten. Außerdem ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.

Der Umgang mit Feuerwerkskörpern kann bei falschem Gebrauch sehr gefährlich sein. Immer wieder kommt es zu Unfällen mit schweren Verletzungen. Im Vorfeld sollte die Gebrauchsanweisung genau durchgelesen und beachtet werden. Der Fachbereich Bürgerangelegenheiten/Öffentliche Sicherheit und Ordnung wird Kontrollen im gesamten Stadtgebiet hinsichtlich der Lagerung, des Verkaufs und der Handhabung durchführen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.

powered by webEdition CMS