Stadt Wilhelmshaven

20. November 2019

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Tonndeich" in Wilhelmshaven

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Tonndeich" in Wilhelmshaven

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Tonndeich“ in Wilhelmshaven

Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2010 (Nieders. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. September 2019 (Nieders. GVBl S. 258) in Verbindung mit § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGBin der Neufassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 2414) hat der Rat der Stadt Wilhelmshaven am 20.11.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Festlegung des Sanierungsgebietes

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert werden. Das insgesamt ca. 45,0 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung "Tonndeich".

Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung ist zeichnerisch auf der Grundlage der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:2.000 dargestellt. Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.

§ 2

Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.

§ 3

Genehmigungspflichten

Die Vorschriften der §§ 144 ff. BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.

§ 5

Außerkrafttreten

Diese Satzung ist gemäß § 142 Abs.3 Satz 3 BauGB auf 15 Jahre befristet. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist gem. § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB durch Beschluss des Rates möglich.

 

Hinweise:

a) Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrensmängel und Formvorschriften und der in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Wilhelmshaven geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

b) Auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB wird besonders hingewiesen. Diese können – neben anderen einschlägigen Vorschriften – von jedermann beim Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung – Stadtsanierung -, technisches Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Zimmer 6.18 (Herr Noack) während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 15.30 Uhr) eingesehen werden.

c) Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt und kann während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 15.30 Uhr) im technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Zimmer 6.18 (Herr Noack) eingesehen werden.

Wegen des Umfangs des Kartenmaterials wird gemäß § 11 (4) Niedersächsiches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf die Bekanntmachung der Anlagen zu Gunsten einer Auslegung verzichtet. Die zeichnerische Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches sowie eine tabellarische Aufstellung aller betroffenen Grundstücke liegen daher

vom 23. November 2019 bis einschließlich 30. Dezember 2019

während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 15.30 Uhr) Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung – Stadtsanierung -, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, im Flur des Erdgeschosses sowie in Zimmer 6.18 öffentlich aus. Außerhalb der Dienststunden können die Anlagen zur Satzung auch nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 0 44 21 / 16-25 11 oder 16-26 79 eingesehen werden. Weitere Informationen finden sie auf der Internetseite unter www.wilhelmshaven.de/BauenundWohnen/Stadterneuerung

Wilhelmshaven, den 20.11.2019

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- Der Oberbürgermeister -

Feist
Oberbürgermeister

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