Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht der Stadt Wilhelmshaven (Kernverwaltung) sowie Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018
Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 12. Oktober 2019
Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht der Stadt Wilhelmshaven (Kernverwaltung) sowie Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung vom 25.09.2019 gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 129 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der zzt. gültigen Fassung folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2018 der Stadt Wilhelmshaven (Kernverwaltung) unter Kenntnisnahme des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes, einschließlich der Stellungnahme des Oberbürgermeisters.
2. Das Haushaltsjahr 2018 schließt mit einem Gesamtüberschuss i.H.v. 620.806,20 €.
3. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses (6.067.583,21 €) wird zunächst zur Deckung des Defizits im außerordentlichen Ergebnis (-5.446.777,01 €) verwendet. Der verbliebene Überschuss (620.806,20 €) wird vollständig zur Abdeckung des Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.
4. Oberbürgermeister Wagner wird für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2018 einschließlich des Anhangs und der Anlagen sowie des Rechenschaftsberichts, der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum Schlussbericht liegen gemäß § 129 Absatz 2 NKomVG in der Zeit vom 14.10.2019 bis 22.10.2019 im Rathaus, Zimmer 164, während der Dienststunden öffentlich aus.
Weiterhin ist die Einsichtnahme im Internet unter der Vorlagennummer 129/2019 im Ratsinformationssystem unter www.wilhelmshaven.de möglich.
27.09.2019
Stadt Wilhelmshaven
Wagner
Oberbürgermeister