Stadt Wilhelmshaven

24. Mai 2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 25. Mai 2019

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 08.05.2019 die 84. Änderung des Flächennutzungsplans  –SCHLEUSENSTRASSE / EHEMALIGE MINENLAGERHÄUSER- und den Bebauungsplan Nr. 152 (vorhabenbezogen) / Vorhaben- und Erschließungsplans 024 (VEP 024) –SCHLEUSENSTRASSE / EHEMALIGE MINENLAGERHÄUSER- als Entwurf beschlossen.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Südosten des Stadtgebietes zwischen Jadebusen im Südosten und dem Innenhafen im Nordwesten auf der Schleuseninsel.

 

 

Ziel und Zweck der Planung:

  • Entwicklung eines Hotels mit Hoteleinrichtungen und ruhendem Verkehr
  • Erhaltung der denkmalgeschützten Gebäude
  • Regelung der Auswirkungen auf die Umwelt

 

Folgende umweltbezogene Informationen stehen zur Verfügung:

Neben dem Entwurf des Plans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Schutzgütern i. S. des §1 (6) Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Stellungnahmen enthalten:

1. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Menschen:

• Informationen zur Lärmsituation die von den umliegenden Gewerbegebieten und den Verkehr ausgehend auf das Bebauungsplangebiet wirkt

• Informationen zur Erholungsfunktion

2. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Tiere:

• Informationen zu den Auswirkungen auf die Lebensräume von Vögeln und Fledermäusen (insb. Quartiere aber auch Jagd- und Flugrouten)

3. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Pflanzen / Biotoptypen:

• Informationen zu den Auswirkungen auf Pflanzen und Biotoptypen (geschützte Pflanzenarten)

4. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Boden und Wasser:

• Informationen zu den Auswirkungen auf die Bodenfunktionen und die Oberflächen-entwässerung des Plangebietes sowie die vorhandenen Gräben

• Informationen des Kampfmittelkatasters mit Gefährdungssituationen durch Bom-benblindgänger

5. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Landschaft:

• Informationen über die Veränderung des Landschaftsbildes

6. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Kultur und Sachgüter:

• Informationen über den Schleusendeich.

4 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug betreffend folgender Themen: Deichschutz, Kampfmittel, Kartierungen der Biotoptypen und Fledermausfauna sowie der Rote Liste Arten

3 Fachgutachten, betreffend folgende Themen mit Umweltbezug: Lärmemissionen –Klä­rung der
Verträglichkeit einer Hotelnutzung im vorhandenen Umfeld; Brutvogel-, Fleder­maus- und Biotoptypen Kartierungen; Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Der o.g. Bebauungsplanentwürfe liegen mit Begründung im Foyer des Technischen Rat­haus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 04.06.2019 bis einschließlich 03.07.2019.zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristge­recht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpla­nung unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB.

Hinweis nur für FNP gem. §3(3) BauGB:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 (3) Satz 1 Halbsatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Auskünfte erteilt Frau Dirks im Technischen Rathaus Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.17, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16‑2630, E-Mail: britta.dirks@wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und E-Mail ist ebenfalls möglich. Der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Seite www.wilhelmshaven.de ab Beginn der öffentlichen Auslegungeingesehen wer­den.

Wagner
Oberbürgermeister

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